Voraussetzungen:
Mit dem vollendeten 16.Lebensjahr können ( Mädchen und Jungen ) als Anwärter in die Bergwacht aufgenommen werden.
Die Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit in der Bergwacht und zur Zusammenarbeit in der Gruppe wird unterstellt.
Ausbildung:
In einer mindestens zweijährigen Anwärterzeit wird in Ausbildungsabenden oder Wochenendkursen eine breite Palette
von theoretischem und praktischem Wissen und Können erworben. Dazu gehören vor allem:
Maßnahmen der Ersten Hilfe
Sanitätsdienst theoretisch und praktisch
Seil- und Knotenkunde
Alpine Gefahren; Schnee-, Lawinenkunde
Karte, Kompass und Orientierung
Akiafahren
Funkausbildung
Erstversorgung, Bergung Verunfallter
Grundlagen zur Arbeit im Natur-, Landschafts- und Umweltschutz
Durchführen des Naturschutz-Streifendienstes in Schutzgebieten
Die Ausbildung schließt mit einer insgesamt
dreitägigen Prüfung ab. Diese umfasst in einem
Winter- und einem Sommertermin die
theoretischen Grundlagen und die Praxis zu
Winter- und Sommerrettung. Mit Bestehen der
Prüfung erwirbt der Anwärter die volle
Einsatzfähigkeit im Bergrettungsdienst.